Unterricht unter Coronabedingungen am EGM bis zu den Herbstferien

11.08.2020 16:03

Ab dem 12.08.2020 wird der Regelbetrieb in den Schulen in NRW wieder aufgenommen. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Schüler*innen endlich wieder alle an Bord sind! Und wir wünschen uns, dass wir auf absehbare Zeit unsere Schule nicht mehr schließen müssen.

 

Das kann aber nur gelingen, wenn wir alle wachsam sind, uns verantwortungsvoll verhalten und aktiv mitarbeiten.

 

Aus diesem Grund haben wir einige Regeln aufgestellt:

 

  1. An allen Schulen in NRW besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese strikte Maskenpflicht besteht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht.

 

- Nur unter bestimmten Bedingungen darf die Maske nach Erlaubnis durch eine Lehrer*in abgenommen werden, z.B. im Sport- und Schwimmunterricht, bei Unterricht im Freien, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist oder zum Essen in der Pause unter Einhaltung des Mindestabstandes.

 

-Die Schüler*innen bringen ihre eigene Maske mit in die Schule und sind auch für das regelmäßige Reinigen und tägliche Wechseln der Masken verantwortlich.

 

- Wer sich weigert, die Maske zu tragen, oder die Maske trotz Aufforderung falsch trägt (z.B. nur Abdeckung des Mundes) wird zum Schutz der Gesundheit aller nach Hause geschickt.

 

- Ein Gesichtsvisier (face-shield) ist nach Aussage des Robert-Koch-Instituts keine gleichwertige Alternative zu einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung. Durch das Tragen eines Gesichtsvisiers wird im Allgemeinen nicht die Maskenpflicht erfüllt.

 

  1. Um die Schüler*ströme zu entzerren, besteht in der Schule ein geregeltes System aus Laufwegen und Jahrgangsfluren.

 

- Die Jahrgänge haben eigene Ein- und Ausgänge sowie Pausenhöfe:

 

Stufe 5: Räume 90 – 93 Zugang Feuertreppe, Pause am Klettergerüst

 

Stufe 6: Räume 80 – 83 Zugang Feuertreppe, Pause an den Tischtennisplatten

 

Stufe 7: Räume 20 – 25 Zugang über Nebeneingang hinten, Pause Sportplatz I

 

Stufe 8: Räume 30 – 34 Zugang über Außentreppe, Pause auf dem Sportplatz II

 

Stufe 9: Räume 84, 94, 96 Zugang 5er Gebäude, Pause am Kreisel

 

Stufe EF: Räume 10 – 15 Zugang über Nebeneingang, Pause III

 

Stufe Q1: Räume 60 – 65 Zugang Schülerparkplatz, Pause Schülerparkplatz

 

Stufe Q2: 85,86, 40, 58, Bibliothek, 19, Pause vor Oberstufengebäude und Atrium

 

Der Fachunterricht in der Sek I findet bis auf Sport im Klassenraum statt. Im Gebäude gilt „Rechtsverkehr“ (= man geht in Laufrichtung möglichst rechts) und die Beschilderung ist zu achten.

 

Die Chöre finden unter besonderen Abstandsbestimmungen (3 m zur Seite, 4 m nach vorne) statt. Auch in der Theater-AG werden Abstände beachtet.

 

  1. Desinfektion 

 

- Beim Betreten des Gebäudes desinfizieren sich die Schüler*innen die Hände oder waschen sich die Hände im Klassenraum.

 

- Die Schüler*innen sind angehalten, sich regelmäßig in der Schule die Hände gründlich zu waschen.

 

- Die Tische werden desinfiziert und die Sitzordnung in der SEK 1 bleibt konstant. Für die SEK 2 ist in jedem Raum Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung der Tische vorhanden.

 

  1. Um die Ansteckungsgefahr über Aerosole zu minimieren, möchten wir in der Schule für eine maximale Belüftungsorgen.

 

- Wenn dies möglich ist, werden schulische Aktivitäten ins Freie verlegt (z.B. Sportunterricht, Pausen, auch Fachunterricht).

 

- Die Türen der Unterrichtsräume sind im Regelfall geöffnet. Alle Fenster, die geöffnet werden können, werden geöffnet. Das Entstehen eines sog. „Durchzuges“ ist ausdrücklich gewollt. Bitte berücksichtigen sie dies bei der Kleidung der Schüler*innen, wenn die Witterung wieder abkühlt.

 

  1. Mensabetrieb

 

- Bis Ende August bleibt die Mensa geschlossen. Auch das gesunde Frühstück entfällt. Bitte achten Sie in dieser Ausnahmesituation auf ausreichend Verpflegung.

 

  1. Schulpflicht und Ausnahmen von der Schulpflicht

 

- Für alle Schüler*innen besteht grundsätzlich die Pflicht, am Präsenzunterricht in der Schule teilzunehmen.

 

- Bei Schüler*innen mit covid-relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern, ob ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt oder nicht. Hierzu wird die Rücksprache mit einer Ärzt*in empfohlen. Die Eltern teilen ihre Entscheidung umgehend telefonisch unter 02354-92380 mit und reichen eine schriftliche Erläuterung zeitnah nach; aus der Begründung soll hervorgehen, dass bei der Schüler*in aufgrund einer Vorerkrankung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 ein schwerer Krankheitsverlauf besteht. Wenn die Schüler*in länger als sechs Wochen den Unterricht in der Schule nicht besuchen soll, ist ein ärztliches Attest über die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs vorzulegen.

 

- Wenn Schüler*innen in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen leben, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko zu einem schweren Krankheitsverlauf besteht, sollen nach Maßgabe der Landesregierung „vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft“ getroffen werden. In „eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend“ können Schüler*innen von der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht in der Schule befreit werden. In diesem Fall wird der Schule ein ärztliches Attest über die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Krankheitsverlaufs bei dem Angehörigen vorgelegt. Für Rückfragen bzw. Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

 

- Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, legen Prüfungen (z.B. Klassenarbeiten) dennoch in der Schule (separate Vorkehrungen) ab und haben die Pflicht, am Distanzunterricht teilzunehmen.

 

  1. Informationspflicht und Mitarbeit aller Beteiligten

 

- Bitte informieren Sie die Schule so schnell, wie möglich, wenn der Verdacht besteht, dass sich ein Angehöriger Ihrer häuslichen Gemeinschaft infiziert hat. Nur dann können wir sofort die nötigen Schritte einleiten, um die Schüler*innen und unser Personal schnellstmöglich zu schützen.

 

- Bitte handeln Sie verantwortungsvoll, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist; lassen Sie bitte Ihr Kind eher einen Tag zu viel als zu wenig zu Hause. Dies gilt für infektiöse Erkrankungen jeder Art. Wenn ihr Kind covid-19-typische Symptome zeigt (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Durchfall), sollten Sie Kontakt zu einer Ärzt*in aufnehmen und die Schüler*in bitte auf keinen Fall in die Schule schicken. Wenn Ihr Kind „lediglich“ einen Schnupfen hat und es sich ansonsten wohlfühlt, möchten wir Sie dennoch bitten, Ihr Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten und nur dann wieder in die Schule schicken, wenn das Kind keine weiteren Symptome entwickelt (Empfehlung der Landesregierung).

 

- Schüler*innen, die in der Schulzeit covid-19-typische Symptome zeigen oder entwickeln, werden von uns bis zur Genesung nach Hause geschickt.

 

- Teilen Sie uns bitte mit, wenn eine Schüler*in oder ein Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft seit dem 29.07. aus einem Risikogebiet – vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) zurückgekommen ist. Die Schüler*in darf die Schule dann nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses besuchen. Ansonsten ist der Schulbesuch erst wieder 15 Tage nach dem Rückkehrdatum erlaubt. In diesem Zusammenhang besteht übrigens eine rechtliche Mitwirkungspflicht, bei deren Nicht-Beachtung hohe Bußgelder drohen können.

 

- Die Bundes- und Landesregierung empfiehlt die Nutzung der Corona-Warn-App, auch auf den Smartphones der Schüler*innen.

 

  1. Präsenz- und Distanzunterricht

 

- Wir wünschen uns sehr, dass wir in diesem Schuljahr die erneute Schließung oder Teilschließung der Schule vermeiden können. Doch je nach Verlauf der Pandemie könnte es auch wieder verstärkt zu Distanzunterricht kommen.

 

- Einige unserer Lehrer*innen (oder nahe Angehörige in häuslicher Gemeinschaft) besitzen ein stark erhöhtes Risiko, im Falle einer Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden, und werden nach Vorlage eines Attests vom Präsenzunterricht freigestellt. Sie werden ihren Unterricht dann aus der Distanz (z.B. per Videoschalte in den Klassenraum) halten.

 

- Angesichts der Risiken und auch des ausgefallenen Präsenzunterrichts erwarten wir auch von unseren Schüler*innen ein ausgeprägtes Regel- und Verantwortungsbewusstsein. Bei wiederholten, gravierenden Verstößen gegen gesundheitsrelevante Regeln werden sie, zumindest zeitweise, nur auf Distanz unterrichtet.

 

- Die Landesregierung betont nunmehr die Pflicht aller Schüler*innen, sich aktiv an dem Unterricht auf Distanz zu beteiligen. Und anders als im zurückliegenden Schuljahr können Prüfungen (z.B. Klassenarbeiten) auch über den Distanzunterricht vorbereitet werden; zudem werden die  Leistungen aus dem Distanzunterricht regulär bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt. Im Distanzunterricht wird in allen Stufen mit Teams gearbeitet.

 

- Für Schüler*innen bedürftiger Familien soll die Teilnahme am Distanzunterricht durch die Ausleihe digitaler Geräte oder/und die Ermöglichung von Internetverbindungen gesichert werden.

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