Maskenpflicht im ÖPNV

29.08.2022 16:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gem. Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt in Fahrzeugen des ÖPNV nach wie vor die Maskenpflicht.

 

In der letzten Zeit wird vom Fahrpersonal allerdings verstärkt darauf hingewiesen, dass von den SuS diese Maskenpflicht nicht beachtet wird. Darauf angesprochen, geben viele SuS an, keine Maske dabei zu haben. Eine Beförderung ist in diesen Fällen bisher trotzdem erfolgt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Fahrpersonal von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann und die betreffenden SuS von der Beförderung ausschlossen werden können.

 

Im Übrigen stellt dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend geahndet werden kann.

 

Sollte sich die Situation nicht entspannen, sehen wir uns gezwungen, eine entsprechende Meldung an die Ordnungsbehörden abzusetzen.

 

Da wir nicht möchten, dass es zu Sanktionen gegen die SuS kommt, bitten wir darum, diese noch einmal an die bestehende Maskenpflicht zu erinnern.

 

Für Ihre Bemühungen im Voraus meinen besten Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jens Piepenstock

Bereich Angebot

Operative Planung,

Schülerspezialverkehr und Auftragnehmer

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